Verschärfte Corona-Bestimmungen
Die verschärften Corona-Bestimmungen, die ab dem 24.4. in Kraft treten, haben auch Auswirkungen auf unseren Spielbetrieb.
In Frankfurt lag die Sieben-Tage-Inzidenz in 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 100, daher sind auch wir betroffen.
Ab dem 24.4. sind nur noch Einzel oder Doppel aus einem Hausstand erlaubt.
Zudem werden wir aufgrund der Ausgangssperre, die ab 22 Uhr gilt, unsere Anlage ab ca. 21:30 Uhrschließen.
Bei Änderungen werden wir Sie umgehend informieren!
Jan Duut vom HTV hat nochmal ausführlicher erklärt, was das für unseren Spielbetrieb bedeutet:
„Mit der Zustimmung des Bundesrates und des Bundespräsidenten tritt am kommenden Samstag, den 24. April, das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Demnach gelten ab einer Inzidenz von über 100 in einem Landeskreis nicht nur verschärfte allgemeine Kontaktbeschränkungen, sondern auch neue Regelungen für den Sport.
Erst einmal ist es wichtig zu verstehen, ab wann die „Bundesnotbremse“ gilt. Im entsprechenden Gesetz heißt es dazu:
"Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen."
Heißt: Liegt der Wert am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über 100, gilt die Notbremse ab Samstag.
Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge unter 100, gelten wieder die von der Hessischen Landesregierung am 19. April erlassenen Regelungen.
Was bedeutet das nun für den Trainings- und Wettkampfbetrieb?
- Personen ab 15 Jahre dürfen dann nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport treiben. Heißt: es ist nur noch Einzeltraining(max. 2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler) erlaubt!
- Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder bis einschließlich 14 Jahre kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Die Gruppe darf von einer Trainerin bzw. einem Trainer betreut werden!
- Der Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Amateursport ist untersagt!
WICHTIG: Für Geimpfte Personen gelten diese Regelungen gleichermaßen wie für ungeimpfte Personen!
Bitte achten Sie weiterhin auf die Abstandsregeln und tragen Sie beim Betreten der Anlage auf einen Mund-Nasenschutz.
Wir bedanken uns bei allen für Ihre Mithilfe!